Geländeinfos
Informationen zum Fluggebiet
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Fluggeländen am Sudelfeld und am Jägerkamp, inklusive Start- und Landeplätze, Gefahrenhinweise und Regelungen für Gastflieger.
Platzrunde Segelflugplatz Geitau
An alle HG-/GS-Piloten – Gemeinsame Information von DCB und Luftsportclub Schliersee e.V.
Aus gegebenem Anlass bitten wir dringend die Platzrunde des Segelflugplatzes Geitau zu beachten!
- Grundsätzlich kein Durchflug durch die Segelflugplatzrunde
- Überflug der Platzrunde bei Querungen Heisenplatte ↔ Seeberg nicht unter 400m GND / 1200m NN
- Bei Absaufern am Nordhang der Heisenplatte die Landeplätze zwischen Alpenstrasse und Hangfuß westlich der Segelflugplatzrunde nutzen.
- Keine Querung zum Geitauer Buckel unter 400m GND
- Keine Aussenlandungen im Bereich des Hasenöhrlhofes (Hochseilgarten)
- Bei Absaufern auf der Ostseite der Heisenplatte oder im Bereich Aiplspitze:
- Landemöglichkeiten im Bereich Gödenbauernalm möglichst weit westl. der Straße zur Mieseben (Heubergalm).
- Alternativ bei ausreichend Höhe den Segelflugplatz südlich umfliegen Richtung Landeplätze bei Klarerhof
- Keinesfalls versuchen entgegen des Segelflugendanfluges in niedriger Höhe zur Alpenstrasse zu kommen
- Bei Absaufern an der Seebergwestseite Landewiesen im Bereich Klarer Bauer nutzen
Übersichtskarten
Vogelsang Bayrischzell
Startplatz
Landeplatz
Geländehalter
Drachen- und Gleitschirmflieger Club Bayrischzell e.V.
Bemerkung
Vom Luftamt Südbayern nach § 6 LuftVG zugelassenes Fluggelände. Auffahrt im Sommer mit Auto zur Walleralm über das Sudelfeld. Rest zu Fuß. Startgebühr zu zahlen mit QR-Code über PayPal oder direkt hier auf der Homepage (€ 5,- Tageskarte). Im Winter Auffahrt mit modernem 8 er Sessellift und Ski. Startplätze nach West und Nordost. Ideal abends bei Westwind. Landeplatz in Bayrischzell auf großer Wiese (Windsack)
Allgemeine Regeln für unser Gelände
Verhaltensregeln bei Helikopterflügen
Aus gegebenem Anlass wollen wir die Regeln bei Helikopterflügen im Fluggebiet des DCB ins Gedächtnis rufen.
- Absolutes Startverbot
- Fluggelände sofort frei machen und Landeplatz ansteuern
- Sicherheitsabstand (mindestens 500 m) zum Helikopter einhalten
- Bei Aufenthalt des Helikopters am Landeplatz (Bergwachtgebäude ist unmittelbar neben dem Landeplatz) Ersatzlandeplatz mit Minimum 500 m Entfernung anfliegen. Dies gilt auch wenn sich der Rotor nicht dreht!
Gastflugregelung
- Um eine Überlastung des Fluggeländes zu vermeiden sind Einschränkungen ab 36 Eintragungen im Flugbuch (entspricht 2 Eintragsseiten) möglich. Es empfiehlt vor Eintrag ins Flugbuch abzuklären ob ein Flug überhaupt möglich ist.
- Mitglieder des DCB bzw. der Startleiter legen je nach Belastung des Luftraums fest, ob gestartet werden darf.
- Mitglieder des DCB haben Vorrang gegenüber Gastmitgliedern.
- Gewerbliche Tandemflüge sind nur Clubmitgliedern des DCB gestattet. Zusätzlich zur Vereinszugehörigkeit bedarf es einer ausdrücklichen Erlaubnis der DCB Vorstandschaft!
- Schulungsflüge dürfen nur vom Weststartplatz aus mit Bewilligung der Vorstandschaft des DCB durchgeführt werden!
Allgemeines
- Ersteinweisung durch DCB Mitglieder einholen
- Vorflugregeln beachten
- Tangierende Straßen am Landeplatz mit Minimum 50m Höhe überfliegen
- Modellflugbetrieb grundsätzlich untersagt
- Bitte unbedingt die Spielregeln einhalten, damit wir keine Flugverbote erteilen müssen!
Die Vorstandschaft des DCB wünscht allen Piloten einen guten Flug